Zivil & Vertragsrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander sowie Privatpersonen mit Unternehmen – also alles, was den Alltag rechtlich betrifft: Verträge, Eigentum, Familie, Schadenersatz usw.
Der zentrale Grundsatz ist: Wer darf was tun, wer muss was tun – und was passiert, wenn etwas schiefgeht?
Wir unterstützen Sie gerne in der rechtlichen Beratung und Vertretung in nachstehenden Themengebieten:
- die Errichtung von Verträgen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Schenkungsvertrag, Adoptionsverträge etc.)
- die Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag; sowie bei Vertragsänderungen und -beendigungen
- die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsansprüche
- Eintragungen ins Grundbuch (Erwerb von Eigentum, Dienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte, etc.)
- die Geltendmachung von Gewährleistung und Schadenersatz
Unsere Strategie: In 3 Schritten zu Ihrem Recht
Rechtliche Herausforderungen erfordern klare Wege. Wir begleiten Sie mit Struktur und fundierter Expertise von der ersten Analyse bis zur nachhaltigen Lösung Ihres Anliegens.
01
Erstgespräch
Im Erstgespräch – persönlich in Wien oder digital – verschaffen wir uns einen fundierten Überblick über Ihre Situation. Wir filtern die rechtlichen Kernfragen heraus, definieren das konkrete Ziel und stecken den Mandatsumfang transparent ab.
02
Strategie & Umsetzung
Nach der Analyse übernehmen wir die strukturierte rechtliche Ausarbeitung im Erb-, Zivil- oder Staatsbürgerschaftsrecht. Wir halten Sie über jeden Fortschritt aktiv auf dem Laufenden und stimmen alle weiteren Schritte eng mit Ihnen ab.
03
Nachhaltige Lösung
Unser Fokus liegt auf nachhaltigen Ergebnissen. Wir nutzen unsere juristische Expertise und Mediationskompetenz für schnelle, ganzheitliche Lösungen ohne aufwendige Prozesse.
Weitere Leistungen
Erbrecht & Vermögensnachfolge
Wir sichern Ihre Zukunft und regeln Ihren Nachlass klar, rechtssicher und vorausschauend.
Mehr erfahrenStaatsbürgerschaft
Wir begleiten Sie kompetent und international auf Ihrem Weg zur (Doppel-) Staatsbürgerschaft.
Mehr erfahrenFrequently Asked Questions
Seit der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine Rechtswahl im Testament können Sie jedoch das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Wir beraten Sie umfassend zu grenzüberschreitenden Nachlassregelungen.
Die Berechnung richtet sich grundsätzlich nach dem anwendbaren Erbrecht des jeweiligen Landes. Da Pflichtteilsansprüche weltweit sehr unterschiedlich geregelt sind, ist es sehr ratsam die Ansprüche bei internationaler Vermögensnachfolge rechtssicher abzusichern.
Ohne vertragliche Vereinbarung bestimmt das internationale Privatrecht (IPR) den Gerichtsstand. Um langwierige Konflikte zu vermeiden, integrieren wir präzise Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln in Ihre internationalen Verträge.
Dank internationaler Abkommen und EU-Verordnungen lassen sich Verträge und Urteile auch grenzüberschreitend vollstrecken. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche effizient im In- und Ausland durchzusetzen.
Die Möglichkeit des Erwerbs einer doppelten Staatsbürgerschaft hängt von den Gesetzen der beteiligten Länder ab. Viele Staaten erlauben dies bei Abstammung oder unter bestimmten rechtlichen Ausnahmen, die wir im internationalen Kontext für Sie überprüfen.
Einbürgerungen erfordern meist den Nachweis von Mindestaufenthaltszeiten, Sprachkenntnissen und finanzieller Stabilität. Wir begleiten Sie durch die komplexen bürokratischen Prozesse und internationalen Anforderungen der Behörden.
